Ruhezeiten gibt es wohl in allen Ländern Europas. Ob sie allerdings irgendwo anders auch gesetzlich geregelt sind, wage ich zu bezweifeln. Und ob irgendwo anders auf dieser Welt Leute vor Gericht gehen, weil das Baby im Nachbargarten zu laut schreit, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Aber so sind wir halt, wir Deutschen - immer schön korrekt bleiben - da hat das Baby nun einmal in der Mittagszeit nicht zu schreien!
Ruhezeiten sind die Zeiträume, in denen viele Menschen ausruhen oder auch schlafen und deshalb sollten alle anderen laute Arbeiten wie Rasenmähen, Hecken schneiden, bohren oder sägen unterlassen. Auch das Üben am Instrument sollte man während der Ruhezeiten nur in geschlossenen Räumen und auch nur dann durchführen, wenn dadurch niemand anderes belästigt werden könnte. Kinderlärm fällt auch unter Ruhestörung (allerdings habe ich neulich irgendwo gelesen, dass hierzu gerade irgendwelche Dezibel-Werte geprüft werden, um den Kindern etwas mehr Freiraum einzuräumen).
Ruhezeiten sind in der Regel
an Werktagen von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
und 20.00 Uhr - 8.00 Uhr
sowie an allen Sonn- und Feiertagen.
Überdies hinaus gibt es noch die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Diese ist beispielsweise dafür verantwortlich, dass wir bei Grillparties irgendwann etwas leiser sprechen sollten oder direkt im Haus weiterfeiern - oder einfach die Nachbarn mit einladen, dann kann nichts schiefgehen!
Wer die Ruhe der anderen stört begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind gesetzlich geregelt und da heißt es im Gesetztestext:
Also am besten über die Mittagsruhe selbst hinlegen und ein bisserl die Augen zumachen (ha, wie gerne würde ich!) und die Heckenschere liegen lassen...Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, zum Beispiel Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw.(§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)

Bitte beachtet, dass die Ruhezeiten auf Länderebene geregelt sind, sie können also von Bundesland zu Bundesland variieren.

Ich finde die Einhaltung einer Mittagsruhe - also einfach mal einer einigermaßen lärmfreien Zeit gut. Zwar gibt es in anderen Ländern viell. nicht die gesetztlichen Regeln, aber da herrscht sowieso Pause von 13 - 15/16 oder sogar 17 Uhr. Bei uns in der Gegend ist es tatsächlich so, dass immer irgendwo einer wieder mit der Säge, dem Mäher, dem Laubläser, dem Elektroschneider, dem Bohrer oder sonst was lärmt, Vogelzwitschern und andere schöne Naturgeräusche, die den Menschen mal downgraden könnten gehen unter. Und da sich in D leider keiner ohne Gesetz dran hält (und mit leider auch zu wenige), bin ich für das Gesetz und richte mich mit Rücksicht auf Kranke, Ältere, Schwache und Babies auch danach.
AntwortenLöschenMann muss doch sein Möbel aufstellen. Oder? Das Ergebnis dieser Regelungen ist:
AntwortenLöschen- 7:30 Handwerker kommen im Haus (Lärm im Treppenhaus usw.)
- 8:00 Schlagborhammer & Co. laufen auf Hochtouren
- 18:30 ich komme von der Arbeit ... Höllenlärm da der Nachbar und seine Handwerker den Tagesplan noch erreichen wollen.
Also, lieber gehe ich eine Woche im Skiurlaub und der Nachbar kann vom Morgengrauen bis Mitternacht alles bohren dübeln usw. als 4 Wochen mit einer heulenden Bohrmaschine geweckt zu werden.